Schwimmen, 27.12.09,
von Manfred Dörrbecker
Ab dem 01.01.2010 wird für den Bereich des Deutschen
Schwimmverbandes (alle Veranstaltungen der Fachsparten Schwimmen
- einschließlich Freiwasserschwimmen - und Masters) folgendes
festgelegt:
1. Schwimmanzüge dürfen bei Männern aus einem, bei
Frauen aus einem oder zwei Teilen bestehen, nur bis zu den Knien
reichen und
- müssen bei Männern unterhalb des Bauchnabels enden;
- dürfen bei Frauen weder den Nacken noch die Schultern bedecken.
2. Während des Wettkampfes darf nur ein Schwimmanzug getragen
werden. Es ist nicht erlaubt, zwei oder mehr Schwimmanzüge
übereinander zu tragen.
3. Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen
und müssen aus undurchsichtigem, wasserdurchlässigem Gewebe
beschaffen sein.
4. Weitergehende Vorschriften der FINA, der LEN und/oder anderer
Internationaler Organisationen bezüglich der Verwendung bestimmter
Schwimmanzüge bleiben vorbehalten (Liste der von der FINA geprüften
zugelassenen Modelle zu finden unter: http://www.fina.org).
Kassel, 23. Dezember 2009
Ulrike Urbaniak
Vorsitzende der Fachsparte Masters |
Tjark Schroeder
Vorsitzender der Fachsparte Schwimmern |
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